Mit dem Taxi zur Arbeit: Welche Kosten sind absetzbar?

Nutzt ein Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ein Taxi, kann er dafür Aufwendungen als Werbungskosten lediglich in Höhe der Entfernungspauschale von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und der sogenannten ersten Tätigkeitsstätte – zumeist also dessen üblicher Arbeitsplatz – sind grundsätzlich pauschal…