Wegen Beleidigungen gegenüber Kollegen vom Dienst ausgeschlossen

Wer sich in massiver Weise respektlos und herablassend gegenüber Kollegen äußert und dadurch der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt wird, dem kann mit sofortiger Wirkung die Ausübung seiner Aufgaben und der Aufenthalt im Dienstgebäude untersagt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz im Falle eines Hochschullehrers. Die Hochschule führte aus, dass der Mann sich seit mehreren Monaten in…