Geld zurück bei Corona-Einschränkungen im Urlaubsland

Reisende, deren Pauschalreise durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beeinträchtigt wurde, können möglicherweise eine Minderung des Reisepreises verlangen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden. Die Pauschalreiserichtlinie sehe eine verschuldensunabhängige Haftung des Reiseveranstalters vor, so der EuGH. Die Kläger hatten eine zweiwöchige Pauschalreise nach Gran Canaria ab dem 13. März 2020 gebucht. Zwei…