Fristlos gekündigt nach “krankfeiern” auf einer Ibiza-Party
Meldet sich ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt in dieser Zeit an einer Party teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann dann gerechtfertigt sein. So eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg. In dem Fall war eine Pflegeassistentin am 2. und 3. Juli 2022, einem Samstag und einem…

