Keine Steuerersparnis: Luxusimmobilien nur eine “Liebhaberei”

Wird ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 Quadratmeter Wohnfläche vermietet, können daraus entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. Nämlich dann nicht, wenn es sich dabei um eine sogenannte Liebhaberei handele, so der Bundesfinanzhof (BFH). Zur Erklärung: Im Streitfall hatten die Steuerpflichtigen, ein Elternpaar, insgesamt drei Villengebäude mit…