MPU nach mehreren Autofahrten unter Alkoholeinfluss
Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss, die die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechtfertigen, liegen nur dann vor, wenn der Betroffene in mindestens zwei vom äußeren Geschehensablauf her eigenständigen Lebenssachverhalten je eine oder mehrere solche Zuwiderhandlungen begangen hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Klägerin begehrte die…

