Evangelischer Kirchenkreis ist kein öffentlicher Arbeitgeber

Ein öffentlicher Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, einen schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Das sieht § 165 Satz 3 SGB IX vor. Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts zählt aber nicht zu diesem Kreis, wie das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat. Der schwerbehinderte Kläger hatte sich um eine Stelle in der Verwaltung eines Kirchenkreises der Evangelischen…