Provision für Mitarbeiter in einer Kryptowährung auszahlen
Provisionsansprüche eines Arbeitnehmers können durch Kryptowährung erfüllt und als Sachbezug vereinbart werden. Der unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss aber in Geld ausgezahlt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. In dem Fall war eine Mitarbeiterin seit 1. Juni 2019 zunächst in Teilzeit und ab 1. April 2020 in Vollzeit bei einem Unternehmen beschäftigt, das sich unter…

