Üblicher Verschleiß bei Gebrauchtwagen ist noch kein Mangel

Der Verkäufer eines älteren Gebrauchtwagens mit hoher Laufleistung muss aufgrund einer kurz nach dem Kauf undichten Zylinderkopfdichtung dem Käufer nicht für die Reparaturkosten haften. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden. Der Käufer hatte einen acht Jahre alten, gebrauchten Mercedes Benz, Typ ML420 CDI, mit einer Laufleistung von mehr als 200.000 Kilometern gekauft. Nachdem…