Kein Lohn bei Arbeitsunfähigkeit nach Tätowierung

Tätowierungen gelten längst als Ausdruck individueller Lebensgestaltung und sind auch im Berufsleben weitgehend akzeptiert. Aber: Wer sich freiwillig tätowieren lässt und aufgrund dessen erkrankt, muss damit rechnen, dass ihm der Arbeitgeber für die Ausfallzeit den Lohn nicht weiterzahlt. Das hat ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein gezeigt, auf das der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hinweist. Beschäftigte…