Altgesellen dürfen väterlichen Handwerksbetrieb leiten
Langjährige Gesellen dürfen die Leitung eines Handwerksbetriebs mit übernehmen, wenn sie die entsprechende Berufserfahrung vorweisen können. Auf die Größe des Betriebs kommt es dabei nicht an. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden, nach die Handwerkskammer Koblenz in zwei Fällen die Ausübungsberechtigung abgelehnt hatte. Die beiden Kläger arbeiteten jeweils seit 2004 in den väterlichen Familienbetrieben,…

