Gekündigt nach Bezeichnung der Chefin als “Ming-Vase”
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Vorgesetzten als “Ming-Vase” und die weitere Erläuterung durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen und Wiederholung “Na, Sie wissen schon, die Ming-Vase” ein Grund für eine außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin eines Kaufhauses mit internationalem Publikum sein kann, wenn aus den nachfolgenden Erklärungsversuchen eine Verfestigung der dahinterstehenden…