Lautsprecherdurchsage im Möbelhaus begründet keinen Arbeitsunfall
Ein Versicherter, der einen Tinnitus darauf zurückführt, dass er mehrfach über Lautsprecher ausgerufen worden sei, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Möbelverkäufers entschieden. Der Kläger war während seiner versicherten Tätigkeit mehrfach mittels einer Lautsprecheranlage ausgerufen worden und habe nach eigenen Angaben dadurch einen Tinnitus erlitten.…