Lieferverkehr in der Fußgängerzone dient nicht für Allerweltsgeschäfte
Holt sich jemand seine gewerbliche Post bei der Filiale in der Fußgängerzone ab, handelt es sich dabei nicht um Lieferverkehr. Da gibt es auch für Rechtsanwälte keine Sondergenehmigung. Das hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Köln in dem Rechtsbeschwerdeverfahren eines Juristen aus Leberkusen entschieden. Der Anwalt war mit seinem Auto bei der…