Pfandbetrag muss in der Werbung gesondert angeben werden
Bei Werbung für Waren in Pfandbehältern muss der Pfandbetrag gesondert genannt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die Klage eines Vereins, der die Einhaltung des Wettbewerbsrechts überwacht, abgewiesen. Beklagt wurde eine Vertreiberin von Lebensmitteln, die in einem Faltblatt unter anderem Getränke in Pfandflaschen und Joghurt in Pfandgläsern bewarb. Der Pfandbetrag war in die…