Steuerklärung im Briefkasten des “falschen” Finanzamts
Der Einwurf einer Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist ist selbst dann fristwahrend, wenn er beim unzuständigen Finanzamt erfolgt. Dies hat der 1. Senat des Finanzgerichts Köln in zwei Urteilen entschieden. Demnach warfen die Kläger ihre Steuererklärungen 2009 am 31. Dezember 2013 gegen 20 Uhr bei einem für sie nicht zuständigen Finanzamt ein. Das zuständige…