Rücktritt vom Kaufvertrag wegen fehlender Freisprecheinrichtung
Fehlt einem Auto das in der Fahrzeugbeschreibung genannte Ausstattungsmerkmal “Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle”, berechtigt dies den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Oberlandesgericht Hamm hat dahingehend mit seiner Entscheidung ein erst-instanzliches Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt. Der Kläger erwarb bei einem Autohaus im Jahre 2015 einen BMW zum Kaufpreis von rund 21.200 Euro. Er war über…