Videoüberwachung als Beweis im Kündigungsschutzverfahren
Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung können zur Rechtfertigung einer Kündigung herangezogen werden. Es besteht kein grundsätzliches Verwertungsverbot aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht, so ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Der Kläger war als Teamsprecher in einer Gießerei beschäftigt. Seine ehemalige…