Einwilligung zur Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Arbeitnehmers
Bildnisse von Arbeitnehmern dürfen nur mit ihrer schriftlichen Einwilligung veröffentlicht werden. Eine solche – ohne Einschränkung – erteilte Einwilligung des Arbeitnehmers erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie kann allerdings durch Angabe eines plausiblen Grunds widerrufen werden. Dies regelt das Kunst-Urhebergesetz (§ 22 KUG). Der Kläger war im Sommer 2007 in die Dienste…