Keine Mängelgewährleistung bei abgesprochener Schwarzgeldarbeit
Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), kann der Auftraggeber der Leistungen von dem Unternehmer keine Gewährleistungsrechte geltend machen. Der 1. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat entschieden, dass in solchen Fällen der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig ist, und hat die Klage des Bestellers auf Ersatz…