Kein öffentlicher Wasseranschluss für Photovoltaik-Anlage nötig
Die Eigentümer eines Grundstücks, auf dem eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet worden ist, sind nicht verpflichtet, für die Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, einen Anschlussbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen zu zahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden. Die Kläger sollten dem Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land 46.000 Euro als Anschlussbeitrag für eine vor ihrem Grundstück verlaufende…