Kündigung nach sexueller Bemerkung auf der Weihnachtsfeier
Die lockere Atmosphäre einer betrieblichen Weihnachtsfeier gewährt dennoch keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber anderen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers, die eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich rechtfertigen können. Dies hat ein Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn gezeigt. In dem Fall sammelte die Mitarbeiterin einer kleinen Firma auf der Weihnachtsfeier im Dezember…