Mobile Briefmarken dürfen nicht nur zwei Wochen gültig sein
Sogenannte “mobile Briefmarken” dürfen nicht nach 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Die Befristung benachteilige die Käufer unangemessen, so das Urteil. Geklagt hatte der Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder und 28 weiterer verbraucherpolitischer Verbände in Deutschland. Der beklagte Brief- und Paketzusteller bietet für Briefe und Postkarten als Nachweis für…