Betriebsratswahl mit zu wenig Bewerbern trotzdem gültig
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein “kleinerer” Betriebsrat eingerichtet werden. Zu diesem Fall ist es beim Träger einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmern gekommen. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat…