Bei der Anprobe am Preisschild verletzt – Outlet Store verklagt
Wenn sich im Zuge einer Kleideranprobe ein Kunde an einem üblichen Preisschild verletzt, haftet der Betreiber des Geschäfts dafür nicht. So bekam in einem entsprechenden Fall die Kundin eines Outlet Stores keinen Schadensersatz zugesprochen, nachdem sie sich bei der Anprobe eines T-Shirts an dem daran angebrachten Preisschild am rechten Auge verletzt hatte. Die Kundin hatte…