Ausschluss einer Gleichstellungsbeauftragten bei eigener Bewerbung
Eine Gleichstellungstellungsbeauftragte kann bei Personalangelegenheiten von ihrem gesetzlichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrecht ausgeschlossen werden, wenn sie von diesen selbst betroffen ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden. Die Gleichstellungsbeauftragte eines Jobcenters hatte sich im Rahmen eines Auswahlverfahrens für mehrere Stellen selbst beworben, woraufhin der Geschäftsführer für den Auswahlprozess ihre Stellvertreterin einbezog. Mit ihrer Klage begehrte sie…