Arbeitsschlüssel zu Hause holen, kann versicherter Betriebsweg sein
Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn ein Beschäftigter nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu seiner Wohnung verunglückt, weil er dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Die betroffene Mitarbeiterin fuhr am Unfalltag frühmorgens nach einem privaten Wochenendausflug von dort zurück zu ihrer Wohnung, in der sich Schlüssel und…