Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für Bereitschaftsdienst
Feuerwehrleute können eine Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten erhalten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgeht. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Falle der Feuerwehr der Stadt Mühlheim an der Ruhr entschieden. Dabei handelte es sich um zwei Musterprozesse, deren Entscheidungen nun alle Kommunen mit hauptamtlichen Feuerwehrkräften betreffen kann. In diesen Fällen waren…