Markenschutz für Tiefkühlkroketten mit Smiley-Gesicht
Der Verkauf von Tiefkühl-Kartoffelprodukten in Form eines Smileys bleibt dem Lebensmittelkonzern McCain überlassen. Dieser hatte gegen einen Mitbewerber auf Unterlassung geklagt, der ein ähnliches Produkt herausbringen wollte. Der Rechtsstreit zog sich über mehrere Jahre und wurde nun am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf rechtskräftig entschieden. Der kanadische Lebensmittelkonzerns vertreibt weltweit seine gefrorenen Pommes Frites und Kartoffelspezialitäten. Die…