Gehaltsabrechnung als Download in einem digitalen Postfach
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Das ergibt sich aus § 108 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO). Diese Verpflichtung kann er grundsätzlich auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt. Die Klägerin ist im…