Negativzinsen auf Einlagen bei Tagesgeld- und Sparkonten
Banken und Sparkassen dürfen bei Tagesgeld- und Sparkonten keine Verwahrentgelte, auch bekannt als Negativzinsen, berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Bei Girokonten sei dies allerdings möglich, so der BGH, der darüber in mehreren von Verbraucherzentralen eingereichten Klagen zu entscheiden hatte. Bis zur Zinswende 2022 hatten mehrere Banken und Sparkassen entsprechende Klauseln zu Verwahrentgelten auf…