Anpassung der Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Mitglieder des Betriebsrats Anspruch auf Erhöhung ihres Arbeitsentgelts in dem Umfang, in dem das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung steigt (§ 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG). Die Darlegungs- und Beweislast für die Vorrausetzung des Anspruchs liegt grundsätzlich bei dem Betriebsratsmitglied. Korrigiert der Arbeitgeber eine mitgeteilte und gewährte angepasste…