Suche nach “Digital Natives” ist eine Altersdiskriminierung
Stellenausschreibungen dürfen keine Personengruppen ausschließen. Bei Formulierungen müssen Arbeitgeber mittlerweile besonders achtsam sein. Sucht er etwa ausdrücklich nach einem “Digital Native”, der sich in der Welt der sozialen Medien auskennt, ist das eine Form von Altersdiskriminierung. Ein abgelehnter Bewerber klagte dagegen erfolgreich, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg zeigt. Der beklagte Arbeitgeber war ein…