Wegen neuem Arbeitszimmer: Umzug von der Steuer absetzen
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige – wie in Zeiten der Corona-Pandemie – zwangsweise zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten war oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs-…