Anerkennung einer Corona-Infektion als Dienstunfall
Die Anerkennung eines Dienstunfalls setzt voraus, dass sich Ort und Zeitpunkt des Unfallereignisses bestimmen und der Dienstausübung zuordnen lassen. Dies gilt auch für eine Corona-Infektion. Das zeigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. In diesem Fall traten bei einem Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes während einer Auslandsdienstreise im Oktober 2022 corona-typische Erkrankungssymptome auf. In den folgenden Tagen durchgeführte Corona-Schnelltests…







