Nach dem Kauf: Pferd wegen eines Mangels zurückgeben
Auch die Verkäuferin eines Pferdes kann – wie bei einer Sache – wirksam ausschließen, für “Mängel”, also Krankheiten oder körperliche Gebrechen des Tieres einzustehen. Ein solcher Haftungsausschluss hat aber Grenzen, wie das Landgericht Frankenthal in der Pfalz in einem Urteil festgestellt hat. Kommt bei dem Verkauf klar zum Ausdruck, dass die Käuferin ein Sportpferd suche,…






