Inhalte anonymer Anzeigen in der Steuerakte bleiben grundsätzlich geheim
Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt insoweit keine weitergehenden Rechte. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im Streitfall nahm das Finanzamt eine anonyme Anzeige zum Anlass, um bei einem Gastronomiebetrieb eine sogenannte Kassen-Nachschau (§ 146b der Abgabenordnung)…







