Untervermietung einer Wohnung darf keinen Gewinn erzielen
Das berechtigte Interesse eines Mieters an der Untervermietung seiner Wohnung ist nicht gegeben, wenn er damit einen Gewinn erzielt. Wenn er zudem die Untervermietung nicht mit seinem eigenen Vermieter abspricht, kann die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Eigentümer der Wohnung rechtens sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in folgendem Fall entschieden. Der beklagte Mieter zahlte…







