Freistellung im Kündigungsfall kann eine Benachteiligung sein
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. Das hat das Bundesarbeitsgericht nun entschieden. Zum Hintergrund: Ein Gebietsleiter im Vertriebsaußendienst war seit Januar 2022 bei seinem Arbeitgeber tätig und bekam von ihm…








