Wenn eine katholische Schule die nächstgelegene Grundschule ist
Eine katholische Grundschule (KGS) darf Schüler, für die es nicht die nächstgelegene Bekenntnisschule ist, nicht einem konfessionslosen Schüler vorziehen, wenn es für diesen die nächstgelegene Grundschule ist. Das hat das Oberveraltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Soweit das OVG in der Vergangenheit vereinzelt vorrangige Ansprüche konfessionsgebundener Schüler auf Aufnahme in eine Bekenntnisschule unabhängig von dem schulgesetzlich vor…



