Altersgrenze für Beamte rechtmäßig
Das Land Rheinland-Pfalz darf die Berufung in das Beamtenverhältnis davon abhängig machen, dass Bewerber das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. In mehreren Verfahren hatten sich Lehrerinnen und Lehrer, die bislang im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, dagegen gewehrt, dass ihre Verbeamtung unter Hinweis auf ihr Alter abgelehnt worden war.…