Urteil des Monats: Bestehender Mutterschutz bei Fehlgeburt
Wird unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz einer schwangeren Arbeitnehmerin eine Kündigung erklärt, stellt dies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar und kann einen Anspruch auf Entschädigung auslösen. Das Bundesarbeitsgericht behandelte das Thema im speziellen Falle einer erlittenen Fehlgeburt der Schwangeren. Lesen Sie mehr dazu in unserem Urteil des Monats.