EU-Ausländer haben keinen generellen Anspruch auf Sozialhilfe
Der Staat muss EU-Bürgern, die nur zum Grunde der Arbeitssuche in einen Mitgliedsstaat kommen, keine Sozialhilfeleistungen zahlen oder sie beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem die Bundesrepublik Deutschland betreffenden Verfahren nun zu Gunsten des Staats entschieden. Die Kläger sind eine in Bosnien geborende Familie mit schwedischer Staatsbürgerschaft, die…