Verfall und Ersatz von Urlaubsansprüchen eines Angestellten
Arbeitgeber müssen auf den drohenden Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren hinweisen. Auch eine abgesprochene Verkürzung der Wochenarbeitszeit anstelle von Urlaub entspricht nicht dem Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Dies geht aus einem nunmehr veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor. Im betreffenden Verfahren war der Kläger vom 1. September 2012 bis zum 31. März 2017 als…