Benachteiligung bei einer Hinterbliebenenversorgung
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, nach der die Hinterbliebenenversorgung entfällt, wenn im Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten die Ehe nicht mindestens zehn Jahre bestanden hat, benachteiligt den unmittelbar Versorgungsberechtigten unangemessen. Dies hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgericht mit Verweis auf § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB entschieden. Die Witwe und ihr im Jahr…