Vorsicht vor Unfallersatztarifen bei Mietwagen
Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch insgesamt 5 Urteile, zuletzt am 19.4.2005, eine neue Grenze für die Abrechnung von sog. Unfallersatztarifen bei den Mietwagenkosten gezogen. Es ist weit verbreitet, dass Geschädigten bei der Miete von Fahrzeugen als Ersatz für das Unfallfahrzeug einzig sog. Unfallersatztarife durch die Vermieter angeboten werden, die teilweise die sog. Normaltarife…