Geschlecht der Lehrkraft als berufliche Voraussetzung im Sportunterricht
Die Lehrerstelle für einen reinen Mädchen-Sport-Kurs rechtfertigt nicht ohne Weiteres ein geschlechterspezifisches Stelleninserat. Dies hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgericht entschieden. Der Kläger hatte sich im Juni 2017 ohne Erfolg bei einer Privatschule in Bayern auf die für eine “Fachlehrerin Sport (w)” ausgeschriebene Stelle beworben. Mit seiner Klage verlangt er vom beklagten Schulträger eine Entschädigung…