Flugverspätung von 20 Minuten sorgt letztlich für 14 Stunden Zeitverlust
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Frage zur Auslegung des Art. 7 der europäischen Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) 261/2004) vorgelegt. Im Ausgangsfall beanspruchen die Kläger Ausgleichszahlungen in Höhe von jeweils 400 Euro wegen eines verspäteten Flugs gemäß der Fluggastrechteverordnung (nach Art. 7 Abs. 1b). Sie buchten bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise mit…