Trotz Mängel keine Rückerstattung bei geleisteter Schwarzarbeit
Der Bundesgerichtshof hat sich zum wiederholten Male mit der Bezahlung für Schwarzarbeit befasst. In einem neuerlichen Urteil entschied der BGH dahingehend, dass, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) nichtig ist, dem Besteller gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch zusteht, wenn die Werkleistung mangelhaft ist. Der Kläger beauftragte…