Höhe einer Betriebsrente nach dem Wechsel von Voll- in Teilzeit
Eine Betriebsrentenzusage kann zur Berechnung der Rentenleistung das durchschnittlich bezogene Monatsgehalt im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden heranziehen und dieses im Falle von Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor für den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang in diesem Zeitraum modifizieren. Geklagt hatte eine ehemalige Beschäftigte die seit August 1984 zunächst in Vollzeit…