Kündigung wegen starken Nikotingeruchs in der Probezeit
Das Arbeitsgericht Saarlouis hat die Kündigung einer Büroangestellten zu Beginn der Probezeit (zwei Stunden nach Arbeitsbeginn) wegen angeblich starken Nikotingeruchs für unwirksam erklärt. Die Mitarbeiterin, die vor ihrer Einstellung einen halben Tag zur Probe arbeitete, wurde vor Arbeitsantritt auf ein im Betrieb herrschendes Rauchverbot hingewiesen. Sie erklärte, dass sie Raucherin sei, sich aber problemlos an…